Infos für Antragsteller

Zur Vorbereitung eines Fördervorhabens und zur Antragstellung finden Sie hier Hinweise und Hilfestellung.

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich bei Fragen bezüglich der Antragsstellung jederzeit und gerne an den für die Bekanntmachung zuständigen Projektträger wenden können. Die jeweiligen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten finden Sie immer unterhalb der Bekanntmachungstexte. Vor allem Fragen nach der inhaltlichen und formalen Passfähigkeit Ihrer Projektidee und Ihres geplanten Konsortiums können so im Vorfeld schnell und unbürokratisch geklärt werden.

Im Folgenden finden Sie nun ein paar allgemeine Hinweise und Informationen, die Ihnen das Prozedere rund um die Antragstellung näher bringen sollen. Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Abweichungen von der hier vorliegenden Darstellung geben kann und es sich hier nur um eine grobe Übersicht handelt.

Von der Skizze zum Antrag

Haben Sie eine Bekanntmachung gefunden, die thematisch zu einer Projektidee von Ihnen passt, so können Sie dazu eine Skizze einreichen. Üblicherweise wird in der Bekanntmachung um die Einreichung von Projektskizzen zu einer bestimmten Deadline gebeten. Die formalen Kriterien, die diese Skizze erfüllen muss, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bekanntmachungstext. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den in der Bekanntmachung genannten Ansprechpartner.

In der Regel sollte in der Skizze u. a. neben der eigentlichen Projektidee außerdem die Struktur des Konsortiums (beteiligte Partner, Verteilung der Arbeitspakete auf die Partner) dargelegt werden. Wichtige Punkte, die in der Skizze adressiert werden sollten, sind zudem die Innovationen, die Sie anstreben, die Verwertbarkeit der Projektergebnisse sowie der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen. Die konkrete Gliederung der Skizze sowie die Einreichungsformalitäten entnehmen Sie bitte wiederum dem Bekanntmachungstext bzw. wenden Sie sich an den zuständigen Projektträger.

Wird Ihre Skizze im folgenden Auswahlverfahren positiv begutachtet, werden Sie zur Antragsstellung aufgefordert. Im Gegensatz zur Skizzeneinreichung, wo das gesamte Konsortium in einem Dokument repräsentiert wurde, muss hier jeder Projektpartner separat einen Antrag stellen.

 Eingereicht werden die Anträge über easy-online.

Allgemeines zum Antrag

Üblicherweise erfolgt die Förderung durch das BMBF in Verbundprojekten. Diese bestehen aus Konsortien, die sich aus Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und/oder Unternehmen zusammensetzten können. Hintergrund ist, dass in einem Verbundprojekt die Wertschöpfungskette so weit wie möglich abgedeckt sein sollte. Meistens stehen die Projekte unter industrieller Federführung, d. h. dass der Verbundkoordinator ein am Projekt beteiligtes Unternehmen sein sollte.

  • Koordination
    Der Verbundkoordinator hat die Aufgabe, für die Erarbeitung des Kooperationsvertrages zwischen den Projektpartnern zu sorgen. Der Entwurf eines einseitigen Projektsteckbriefs ist Bestandteil der Antragsunterlagen und zusammen mit der Gesamtverbundbeschreibung vom Projektkoordinator beim Projektträger einzureichen. Der Verbundkoordinator ist verantwortlich für einen abgestimmten, inhaltlich verständlichen und deutschsprachigen Verbundtitel sowie für abgestimmte Teilvorhabenstitel in den Antragsformularen der Verbundpartner.
  • Projektpartner
    Jeder Partner reicht auf Anforderung des Projektträgers einen eigenen Antrag ein, der bezüglich Laufzeit und Förderquote über den Verbundkoordinator abgestimmt ist.
    Eine abschließende Bearbeitung der Anträge ist erst nach Eingang der vollständigen und beurteilungsfähigen Anträge aller Verbundpartner möglich.
  • Notwendige Unterlagen
    Antrag (AZK/AZA) inkl. Vorkalkulation
    Erläuterungen zur Vorkalkulation
    Gesamtvorhabenbeschreibung (einmal pro Verbund)
    Teilvorhabenbeschreibung (individuell für jeden Partner)
    Ggfs. Angebote, AAA/AAK (inkl. fachl.Teil), Bonitätsunterlagen

Die von Ihnen zu beantragende Fördersumme richtet sich nach vielen Faktoren: Eine produktnahe Entwicklung wird – falls überhaupt förderfähig – mit 25 % der Projektsumme vom BMBF getragen. Industrielle Forschung mit 50 % und universitäre Grundlagenforschung mit 100 %. KMUs können einen zusätzlichen Bonus in Höhe von bis zu 20% beantragen.

Alle geplanten Kosten-/Ausgabenpositionen sind möglichst detailliert zu erläutern, zum Teil können diese Erläuterungen direkt in den Antragsformularen erstellt werden. Positionen, die sich dort nicht oder nicht ausreichend beschreiben lassen, sind durch gesonderte Erläuterungen zu begründen. Kosten/Ausgaben deren Vorhabensbezug nicht erkennbar ist, können nicht anerkannt werden.

Wenn Sie FuE-Leistungen planen, beschreiben Sie diese präzise und begründen Sie deren Notwendigkeit für das Vorhaben. Fügen Sie, wenn möglich, schon den Antragsunterlagen Angebote bei.
Beachten Sie, dass bei der Vergabe von FE-Aufträgen an Dritte von:
a) mehr als 100.000,00 € bei einer Förderquote über 50 % oder
b) von mehr als 500.000,00 € bei einer Förderquote bis zu 50 %
durch den Auftragnehmer ein formelles Angebot zu erstellen ist. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine Firma, sind für eine Vorkalkulation die BMBF Vordrucke AAK zu verwenden. Ist der Auftragnehmer eine Institution bzw. Hochschule, sind für den Finanzierungsplan die BMBF Vordrucke AAA zu verwenden.